Notarin und Notar
Anwälte und Gemeindeschreiber
Notarinnen und Notare im Kanton Luzern sind entweder Anwälte, die im Kanton Luzern ein Anwaltsbüro führen oder ständig in einem solchen tätig sind, oder patentierte, im Amte stehende Gemeindeschreiber bzw. vollamtliche, patentierte Gemeindeschreiber-Substituten.
Aufgaben
Aufgrund der Gesetzgebung des Bundes und des Kantons müssen verschiedene Rechtsgeschäfte und Tatsachenfeststellungen öffentlich beurkundet werden. Die öffentliche Beurkundung dient der Rechtssicherheit und dem Schutz der Beteiligten vor vorschnell getroffenen Vereinbarungen. Die im Kanton Luzern tätigen Notarinnen und Notare sind für sämtliche Beurkundungen im Kanton Luzern zuständig.
Die notarielle Tätigkeit wird im Gesetz über die öffentlichen Beurkundungen sowie in der Verordnung über die öffentlichen Beurkundungen geregelt.
Notare und Notarinnen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Die Notarinnen und Notare werden von der Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen beaufsichtigt.
Ausbildung und weitere Berufsvoraussetzungen
Anwaltsnotare und –notarinnen verfügen über einen juristischen Hochschulabschluss, haben ein Anwaltspraktikum absolviert und die Anwaltsprüfung bestanden.
Gemeindeschreiberinnen und –schreiber verfügen über ein staatliches Fähigkeitszeugnis als Gemeindeschreiber oder Gemeindeschreiberin.
Vorausgesetzt sind ausserdem das Bestehen der NotariatsprĂĽfung, der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die Beeidigung als Notarin oder als Notar und Wohnsitz im Kanton Luzern.
Zur Vorbereitung auf die Notariatsprüfung bietet die Hochschule Luzern – Wirtschaft einen Vorbereitungskurs an.
Â
Â
Â
Â
Â
Â